Gut
5,0
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Kommunikation | 5,0 | |
Engagement | 5,0 | |
Qualität | 5,0 | |
Weiterempfehlung | 5,0 | |
Gesamt | 5,0 |
Schnelle Hilfe von Rechtsanwalt Wachs. Für den Erstkontakt fallen für Sie bei mir keine Kosten an.
Kommunikation | 5,0 | |
Engagement | 5,0 | |
Qualität | 5,0 | |
Weiterempfehlung | 5,0 | |
Gesamt | 5,0 |
Von Patrick
Herrlich schneller und vor allem professioneller Service. Bisher noch kein anwaltliches Engagement gesehen, welches diesem das Wasser reichen kann. Der Erfolg spricht für sich! Man fühlt sich bestens aufgehoben =)
Von Musikverlag Mook
Bin sehr zufrieden mit dem Herrn Wachs. Er ist sehr gut vorbereitet zum Verhandlungstermin gegen die Euroweb erschienen, im Gegensatz zum RA der Euroweb ... GmbH. Da fällt es einem nicht schwer ihn weiter zu empfehlen.
Von S. Rennes
Herr Wachs hat uns schon mehrmals bei verschiedenen Rechtsstreitigkeiten vertreten und wir waren jedes Mal sehr zufrieden mit seiner Arbeit.
Von A. Schwemmer
keine Frage bleibt unbeantwortet, ich fühle mich gut aufgehoben
Von C. Vonderlind
Sehr geehrter Herr Wachs; während meiner schwierigen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung standen Sie mir mit hoher fachlicher Kompetenz und persönlicher Empathie zur Seite. Seit Beginn meiner Selbstständigkeit konnte ich mich immer auf Ihren Rat in Fragen der Vertragsgestaltung; der Abwehr unseriöser Anrufe sowie dem Management eines eventuellen Vorsorgefalles verlassen. Haben Sie herzlichst Dank dafür!
Öffnungszeiten: Mo-Fr 8.00 – 18.00 Uhr
Fon: 02332 . 75 99 751
Fax: 02332 . 75 99 755
Mobil 0163 – 812 22 33
info@kanzlei-wachs.de
www.kanzlei-wachs.de
United Media AG (ehemals Ruhrgebiet OnlineService GmbH) unterliegt:
OLG Düsseldorf bestätigt arglistige Täuschung: RA Wachs erkämpft für Mandantin Rückzahlung i.H.v. 14.000,- EUR! Urteil des LG Düsseldorf damit rechtskräftig.
Euroweb Internet GmbH unterliegt!
Erfolgreiche Klage gegen Euroweb. Mandant erhält Rückzahlung i.H.v. 9.000,- EUR! OLG Düsseldorf bestätigt erneut arglistige Täuschung der Euroweb Internet GmbH.
Mehr dazu unter „Urteile“
LG Stuttgart weist Klage der Stuttgarter Zeitung OnlineService ab
und verurteilt diese zur Rückzahlung i.H.v. 6.000,- EUR
AG Hannover weist Klage der United Media AG ab und verurteilt diese zur Rückzahlung i.H.v. 3.400,- EUR