Gut
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Kommunikation | 5,0 | |
Engagement | 5,0 | |
Qualität | 5,0 | |
Weiterempfehlung | 5,0 | |
Gesamt | 5,0 |
Schnelle Hilfe von Rechtsanwalt Wachs. Für den Erstkontakt fallen für Sie bei mir keine Kosten an.
Kommunikation | 5,0 | |
Engagement | 5,0 | |
Qualität | 5,0 | |
Weiterempfehlung | 5,0 | |
Gesamt | 5,0 |
Von Dana Machura
Herr Wachs kümmert sich hervorragend um unsere Angelegenheiten, reagiert immer sehr schnell und kompetent, alle Rückfragen stets ausführlich beantwortet, top professionell, sehr zu empfehlen. Danke, dass Sie für uns da sind.
Von D. Hirt, WUBB Wohnungsauflösungen-Umzüge Berlin-Brandenburg
Herr RA Wachs hat uns erfolgreich gegen die United Media AG vertreten. Die United Madia AG sind reine Abzocker und Herr RA Wachs hat es tatschlich geschafft, dass ich trotz unterschriebenen Vertrag ohne einen Cent an Diese zu bezahlen aus dem Vertrag raus gekommen bin. RA Wachs ist jeden Euro wert.\"
Von Klaus Eikermann
Endlich mal jemand der sich Traut gegen korrupte große betrügerische Konzerne vorzugehen.
Von Louise v. L.
Professionelle und sehr gute Beratung gegen United Media.
Von Susanne E.
Herr Wachs hat mich schon in mehreren Rechtsstreitigkeiten vertreten und in jedem Fall mit Erfolg. Er ist mir sehr freundlich und kompetent begegnet und hat ein sehr sicheres Auftreten. Ich würde ihn jederzeit empfehlen!
Öffnungszeiten: Mo-Fr 8.00 – 18.00 Uhr
Fon: 02332 . 75 99 751
Fax: 02332 . 75 99 755
Mobil 0163 – 812 22 33
info@kanzlei-wachs.de
www.kanzlei-wachs.de
United Media AG (ehemals Ruhrgebiet OnlineService GmbH) unterliegt:
OLG Düsseldorf bestätigt arglistige Täuschung: RA Wachs erkämpft für Mandantin Rückzahlung i.H.v. 14.000,- EUR! Urteil des LG Düsseldorf damit rechtskräftig.
Euroweb Internet GmbH unterliegt!
Erfolgreiche Klage gegen Euroweb. Mandant erhält Rückzahlung i.H.v. 9.000,- EUR! OLG Düsseldorf bestätigt erneut arglistige Täuschung der Euroweb Internet GmbH.
Mehr dazu unter „Urteile“
LG Stuttgart weist Klage der Stuttgarter Zeitung OnlineService ab
und verurteilt diese zur Rückzahlung i.H.v. 6.000,- EUR
AG Hannover weist Klage der United Media AG ab und verurteilt diese zur Rückzahlung i.H.v. 3.400,- EUR