Sehr gut
5,0
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Kommunikation | 5,0 | |
Engagement | 5,0 | |
Qualität | 5,0 | |
Weiterempfehlung | 5,0 | |
Gesamt | 5,0 |
Schnelle Hilfe von Rechtsanwalt Wachs. Für den Erstkontakt fallen für Sie bei mir keine Kosten an.
Kommunikation | 5,0 | |
Engagement | 5,0 | |
Qualität | 5,0 | |
Weiterempfehlung | 5,0 | |
Gesamt | 5,0 |
Von Claudia Wirz
Ich bin Hr. Wachs sehr dankbar, dass er mich gegen die Stuttgarter Zeitung Online Service Gmbh (Euroweb- Gruppe) vertreten und eine außergerichtliche Einigung erreicht hat. Er war immer gut ansprechbar und sehr einfühlsam. Ich bin sehr zufrieden und kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen. Er besitze einen großen Erfahrungsschatz gegenüber dieser Firmengruppe.
Von Lars Lauritzen, Optik Lauritzen
Ich bin begeistert von der schnellen, kompetenten und erfolgreichen Abwicklung meines Mandates. In Sachen United Media ist Herr RA Wachs uneingeschränkt zu empfehlen.
Von E. R. Schmidt GmbH
Wir können Herrn Rechtsanwalt Wachs uneingeschränkt weiter empfehlen. Er hat uns erfolgreich gegen die Euroweb Internet GmbH vertreten. Im Erstkontakt konnte er durch sein freundliches und kompetetes Auftreten überzeugen und uns zum Schritt zur Gegenwehr wegen einer untergeschobenen Vertragsverlängerung bewegen. Während seiner Arbeit stand er telefonisch immer zur Verfügung oder rief umgehend zurück. Vielen Dank für die hervorragende und schnelle Arbeit!
Von winter
Vielen Dank!
Von Ahmad
Sehr nett und gut
Öffnungszeiten: Mo-Fr 8.00 – 18.00 Uhr
Fon: 02332 . 75 99 751
Fax: 02332 . 75 99 755
Mobil 0163 – 812 22 33
info@kanzlei-wachs.de
www.kanzlei-wachs.de
United Media AG (ehemals Ruhrgebiet OnlineService GmbH) unterliegt:
OLG Düsseldorf bestätigt arglistige Täuschung: RA Wachs erkämpft für Mandantin Rückzahlung i.H.v. 14.000,- EUR! Urteil des LG Düsseldorf damit rechtskräftig.
Euroweb Internet GmbH unterliegt!
Erfolgreiche Klage gegen Euroweb. Mandant erhält Rückzahlung i.H.v. 9.000,- EUR! OLG Düsseldorf bestätigt erneut arglistige Täuschung der Euroweb Internet GmbH.
Mehr dazu unter „Urteile“
LG Stuttgart weist Klage der Stuttgarter Zeitung OnlineService ab
und verurteilt diese zur Rückzahlung i.H.v. 6.000,- EUR
AG Hannover weist Klage der United Media AG ab und verurteilt diese zur Rückzahlung i.H.v. 3.400,- EUR