Sehr gut
5,0
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| Kommunikation | 5,0 | |
| Engagement | 5,0 | |
| Qualität | 5,0 | |
| Weiterempfehlung | 5,0 | |
| Gesamt | 5,0 |
Schnelle Hilfe von Rechtsanwalt Wachs. Für den Erstkontakt fallen für Sie bei mir keine Kosten an.
| Kommunikation | 5,0 | |
| Engagement | 5,0 | |
| Qualität | 5,0 | |
| Weiterempfehlung | 5,0 | |
| Gesamt | 5,0 |
Von Marcel Streib
Auch wir hatten Probleme mit dem Stuttgarter Online-Service. Uns wurde eine Vertragsverlängerung untergejubelt. Herr RA Wachs hat uns sehr professionell beraten und hat uns aus diesem Vertrag heraus geholt. Vielen Dank, wir können Herrn Wachs
Von Paul
Sehr gute, kompetente und schnelle Beratung. Innerhalb von drei Wochen wurde ein Vergleichsangebot erzielt das absolut zufriedenstellend war. Bei Problemen mit United Media sehr zu empfehlen.
Von Harry Helfrich Karosseriebau
Ich hatte Kontakt zur Rechtsanwaltskanzlei Wachs aufgenommen, um ein Problem mit der Stuttgarter Onlinezeitung zur klären. Herr Wachs hatte mir schon beim Erstkontakt wertvolle Hilfe gegeben, um den Vetrag nun auflösen zu können. Ich fühlte mich hier sehr gut beraten und auch für die Zukunft sehr kompetent unterstützt. Vielen Dank und kämpfen Sie weiter gegen diese Firmen.
Von SysCoFox Baustoffhandel
Herr Wachs versteht sein Fach. Er hat mich aus dem Vertrag der United Media AG kurz nach Vertragsunterzeichnung herausgeholt. Ich kann ihn bzgl. Probleme mit der United Media AG bestens empfehlen. Ich bedanke mich ganz herzlich.
Von Sascha R.
Vielen Dank für alles Ein Vertrag bei Euroweb den jeder für Aussichtslos sah, für Herrn Wachs kein Problem innerhalb kürzester Zeit aus Vertrag raus gekommen! Jedereit gerne wieder.
Gewonnen: Euroweb Internet GmbH muss an Mandantin der RA-Kanzlei Wachs 8.376,41 EUR zurückzahlen; LG Düsseldorf, Urteil vom 02.04.2019, AZ: 7 O 239/17; das Urteil ist rechtskräftig
Mehr dazu unter „Urteile“
United Media AG (ehemals Ruhrgebiet OnlineService GmbH) unterliegt:
OLG Düsseldorf bestätigt arglistige Täuschung: RA Wachs erkämpft für Mandantin Rückzahlung i.H.v. 14.000,- EUR! Urteil des LG Düsseldorf damit rechtskräftig.
Euroweb Internet GmbH unterliegt!
Erfolgreiche Klage gegen Euroweb. Mandant erhält Rückzahlung i.H.v. 9.000,- EUR! OLG Düsseldorf bestätigt erneut arglistige Täuschung der Euroweb Internet GmbH.
Mehr dazu unter „Urteile“
LG Stuttgart weist Klage der Stuttgarter Zeitung OnlineService ab
und verurteilt diese zur Rückzahlung i.H.v. 6.000,- EUR
AG Hannover weist Klage der United Media AG ab und verurteilt diese zur Rückzahlung i.H.v. 3.400,- EUR