Vertragsverlängerung Firmenhomepage

Vertragsverlängerung Firmenhomepage

Ungewünschte Vertragsverlängerung der Firmenhomepage – ihr kompetenter Rechtsanwalt hilft

Kleine, mittlere und große Unternehmen lassen sich ihre Firmenhomepage von den zahlreichen Internetdienstleistern oder Vermietungsgesellschaften einrichten, warten und pflegen. Diese Abonnements, Verträge und Vertragsverlängerungen sind für den Laien, ohne einen kompetenten Rechtsanwalt nur sehr schwer zu kündigen. Wenn Sie keine Vertragsverlängerung wünschen und Ihr Anbieter aber darauf pocht, schalten Sie meine Kanzlei ein. Ich bin bundesweit für Freiberufler, Gewerbetreibende und Unternehmen tätig.

Die Internetdienstleister arbeiten bei einer Vertragsverlängerung oft mit dem Kleingedruckten

Bundesweit gibt es viele Anbieter für eine Firmenhomepage, die Verträge für 24 oder sogar 48 Monate abschließen. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 3 Monate zum jeweiligen Vertragsende. Kommt es zu einer Kündigung, wird dem Kunden ein auf den ersten Anschein gutes Angebot für eine Vertragsverlängerung gemacht. Die zusätzlichen Leistungen sind bei dieser Vertragsverlängerung meist kostenlos. Im Kleingedruckten steht allerdings sehr oft, dass bei einer Vertragsverlängerung für die Firmenhomepage die Leistungen des Altvertrags unberührt bleiben. Dadurch verlängert sich der Vertrag wieder um 24 oder 48 Monate. Genau jetzt ist es Zeit für Sie, einen Rechtsanwalt einzuschalten, der sich mit den Machenschaften dieser bundesweit agierenden Internetdienstleister auskennt.

Bei unklaren Vertragsangelegenheiten sollte sofort ein kompetenter Rechtsanwalt eingeschaltet werden

Falls es zu einer ungewünschten Vertragsverlängerung Ihrerseits gekommen ist, sollten Sie sofort handeln.Lassen Sie danach einen kompetenten Rechtsanwalt prüfen, ob die Vertragsverlängerung tatsächlich wirksam ist. Viele dieser Verträge enthalten Formfehler, die nur ein Rechtsanwalt feststellen kann. Wenn Sie in so einem Fall Hilfe benötigen, werde ich gerne für Sie tätig. Auch bundesweit. Schildern Sie mir Ihr Problem und lassen Sie mir die abgeschlossenen Verträge für Ihre Firmenhomepage zukommen. Ich setze mich sofort mit den Internetdienstleistern oder Vermietungsgesellschaften in Verbindung und stelle klar, dass ich als Rechtsanwalt fortan der erste Ansprechpartner bin.

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