Die meisten Internetdienste arbeiten seriös und transparent. Leider gibt es auch im Internet schwarze Schafe, die in erster Linie Geld verdienen wollen, ohne eine entsprechende Leistung zu erbringen. Häufig kommt es vor, dass Sie als Unternehmer einen Vertrag für die Erstellung einer Homepage unterschreiben und dann feststellen, dass dieser eine Laufzeitbindung enthält, von der sie nichts wussten. In diesem Fall sollte man sich an mich, Rechtsanwalt Wachs einen guten, bundesweit tätigen Anwalt, wenden, ich helfe Ihnen aus diesen Verträgen herauszukommen
Probleme mit Folgekosten
Wenn Sie einen Werkvertrag abgeschlossen haben und feststellen, dass nach der Erstellung einer Homepage noch Folgekosten auf Sie zukommen, der Werkvertrag nicht vollständig erfüllt wurde oder eine Laufzeitbindung enthält, helfe ich Ihnen, diesen Werkvertrag zu kündigen. Neben der Erstellung einer Homepage gibt es häufig Probleme mit Internetsystemverträgen, bei denen der Werkvertrag eine Laufzeitbindung enthält.
Das Erstgespräch ist kostenlos
Das Erstgespräch bei mir, Rechtsanwalt Wachs ist kostenlos! Sie sollten sich gut vorbereiten und alle Fakten bereithalten. Als erfahrener Anwalt kann ich entscheiden, welche Sachverhalte für eine vorzeitige Kündigung relevant sind. Oft weist der Vertragspartner nicht ausreichend auf die Folgen der Unterschrift hin, manchmal enthält der Werkvertrag Fehler, die eine Kündigung rechtfertigen.
Ich helfe Ihnen weiter!
Ein Gerichtsverfahren ist in den meisten Fällen nicht notwendig, oft können Sie mit unserer Hilfe einen Vertrag mit Laufzeitbindung schnell beenden. Sollte es doch mal dazu kommen, stehen die Chancen gut( vergleichen Sie hierzu: https://kanzlei-wachs.de/urteile/ )