Ungewollte Vertragsverlängerung bei einer Firmenwebseite
Viele Verträge von Unternehmenswebseiten sehen eine sogenannte Laufzeitbindung vor, die mit einer entsprechenden Kündigungsfrist verbunden ist. Nicht immer ist der damit verbundene Ablauf transparent und seriös, vor allem wenn versucht wird, Kunden durch vermeintlich kostenlose Lockangebote zu binden. Hier ist es sinnvoll, sich vertrauensvoll an einen Anwalt zu wenden, um eine ungewollte Vertragsverlängerung Ihrer Firmenwebseite zu vermeiden.
Vertragsabschluss bei einer Firmenwebseite
Häufig wünschen sich Kunden mit der Zeit einen Wechsel des Anbieters, der ihre Firmenwebseite hostet. Vielfach werden Verträge für bestimmte Zeiträume, meist ein oder zwei Jahre, geschlossen. Üblich ist die Vereinbarung, dass sich der Vertrag automatisch verlängert, sofern er nicht zeitnah gekündigt wird.
Seriöse Provider sind an dieser Stelle zuverlässig bei den damit verbundenen Fristen, die eine Kündigung meist zwischen vierzehn Tagen und drei Monaten zum Ende der vereinbarten Laufzeit vorsieht. Leider gibt es jedoch auch eine nicht unerhebliche Anzahl an schwarzen Schafen, darunter beispielsweise der Anbieter Euroweb. Kunden werden vielfach im Anschluss an ihre Kündigung auf eine vermeintlich verpflichtende jedoch vollkommen ungewollte Vertragsverlängerung hingewiesen, die sie häufig nicht nachvollziehen können.
Die Methoden von Lockangeboten
Sie kennen es sicher bereits von Ihrem Handyvertrag. Im Falle einer Kündigung erfolgt häufig eine Kontaktaufnahme, um Sie als Kunden zu binden oder Ihnen ein anderes attraktives Angebot zu unterbreiten. Hier machen Firmenwebseiten keine Ausnahme. Regelmäßig kommt es dabei zu unseriösen Lockangeboten, bei denen der Provider im Anschluss an Ihre Kündigung vermeintlich kostenfreie Optionen anbietet, meist in Verbindung mit einem auszufüllenden Formular, das sich im Nachhinein als eine ungewollte Vertragsverlängerung für Ihre Firmenwebseite herausstellt.
Ein Anwalt ist Ihnen an dieser Stelle gerne behilflich und unterstützt Sie dabei, aus der von Ihnen unerwünschten Verlängerung Ihres Vertrags herauszukommen. Lassen Sie nach Möglichkeit keine Zeit verstreichen und nehmen Sie Kontakt auf. Ein Anwalt kann oftmals auf verschiedene gesetzliche Regelungen hinweisen, die Ihr Vertragspartner nicht eingehalten hat.