neuer Vertrag Neugestaltung Homepage

Neugestaltung der Homepage – aus Knebelverträgen herauskommen

Ihr Internetvertrag läuft aus und Sie haben sich bereits nach einem neuen Anbieter umgesehen. Doch kurz vor Ablauf erhalten Sie ein Schreiben, dass sich die Vertragslaufzeit durch eine Neugestaltung Ihrer Homepage oder sonstige Zusatzleistungen um 48 Monate verlängert haben soll? So oder ähnlich geht es vielen meiner Mandanten, die einen Vertrag mit United Media AG/WN OnlineService GmbH & Co.KG/Stuttgarter Zeitung OnlineService oder einem anderen Internetdienstleister abgeschlossen haben. Regelmäßig fühlen sich die Kunden dieser Unternehmen hinters Licht geführt, da ganz andere Versprechungen gemacht worden sind. Lassen Sie sich von solchen Unternehmungen nicht über den Tisch ziehen.

Verteidigung bei unerwünschten Folgeverträgen

Egal, ob Sie einen Systemvertrag unterschrieben haben oder nachträglich einen Auftrag für die Neugestaltung Ihrer Homepage oder Zusatzleistungen in Auftrag gegeben haben, wenn Sie an ein schwarzes Schaf der Branche geraten sind, kann dies mit hohen Kosten verbunden sein, die Sie vorher nicht gekannt haben. Ich helfe Ihnen, aus solchen Verträgen herauszukommen und nicht für die nächsten Jahre an solche Firmen gebunden zu sein. Fühlen Sie sich bei der Neugestaltung Ihrer Homepage über den Tisch gezogen und suchen Unterstützung? Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.

Ich kämpfe für Ihr Recht!

Sagen Sie mir, von wem Sie sich betrogen fühlen und in welchem Bereich. Wenn es sich um einen ungewollten Folgevertrag handelt, stehen die Chancen mit meiner Verteidigung gut. Ziel meiner Arbeit ist es, für meine Mandanten das Optimum herauszuholen und Sie vor vermeidbaren Kosten aus unlauteren Verträgen zu schützen. Sollte Ihr Vertragspartner an der Umgestaltung der Homepage festhalten und Sie nicht außergerichtlich aus dem Knebelvertrag entlassen wollen, setze ich Ihre Rechte erfoderlichenfalls auch vor Gericht durch. Mit Fachwissen, Durchsetzungsvermögen und Kompetenz habe ich schon eine Vielzahl von Prozessen gegen United Media AG/WN OnlineService GmbH & Co.KG/Stuttgarter Zeitung OnlineService gewonnen.

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Bom

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