neuer Vertrag Neugestaltung Homepage?

Homepage Neugestaltung – langfristige Verträge mit Anwaltshilfe beenden

Ihr ursprünglicher Internetvertrag läuft in Kürze aus. Nun bekommen Sie Post, dass sich der Anbieter freut, die Partnerschaft mit Ihnen 48 weitere Monate fortzuführen. Sie wissen nicht, wie es dazu kommt und was Sie dagegen unternehmen können? Ich unterstütze Sie bundesweit und helfe Ihnen, einen Folgevertrag mit dem optimalen Ergebnis für Sie abzuwehren.

Die Risiken von Abofallen im Internet

Es gibt verschiedene Wege, die in eine Abofalle führen und Sie an langfristige und oftmals überteuerte Verträge binden. Haben Sie beispielsweise eine nachträgliche Vereinbarung zur Neugestaltung der Homepage unterzeichnet, kann das bereits bedeuten, dass Sie einen Folgevertrag unterzeichnet haben. Mit meiner anwaltlichen Unterstützung können Sie sich gegen Betrug im Internet und gegen derartige Machenschaften wehren. Auch wenn Sie die Neugestaltung der Homepage unterzeichnet haben, müssen Sie sich nicht damit abfinden, einen jahrelangen Folgevertrag zu erfüllen. Als Rechtsanwalt mit Expertise im Internetrecht bin ich Ihr Partner, der Sie bundesweit vertritt und dabei unterstützt, die Vertragsvereinbarung erfolgreich zu beenden.

Auf meiner Website erhalten Sie einen Überblick zur erfolgreichen Vertretung meiner Mandanten. Zum Beispiel konnte ich gegen die Euroweb Internet GmbH zahlreiche Urteile zugunsten meiner Mandanten erwirken. Mit langjähriger Erfahrung, Passion und Kernkompetenz kümmere ich mich außergerichtlich und gerichtlich um Ihr Anliegen.

Regional und bundesweit für Sie im Einsatz

Vertragsverlängerungen und langfristige Folgeverträge für Internetdienstleistungen sind keine Seltenheit. Es empfiehlt sich nicht, zu resignieren und die hohen Kosten zu tragen. Wenden Sie sich zeitnah an mich und entscheiden Sie sich dafür, Ihr Recht in einer außergerichtlichen Einigung oder in einem gerichtlichen Verfahren zu bekommen. Auch wenn Sie eine Vereinbarung zur Neugestaltung Ihrer Homepage unterzeichnet haben, bedeutet das nicht automatisch, dass es zu einem Folgevertrag kommt. Sollte Ihr Vertragspartner diese Behauptung aufstellen, bin ich Ihr Partner, der Sie vertritt und der für Ihr Recht und Ihre Rechtssicherheit kämpft.

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