Internetrecht

Unterstützung im Internetrecht: So werden Firmen rechtswidrige Abos los!

Mittlerweile gehört es zum Standard, dass sich Unternehmen auf verschiedenen Kanälen im Internet präsentieren. Sie schließen dafür diverse Verträge ab, zum Beispiel mit Webhosting-Firmen, Webdesignern und Internetagenturen. Leider gibt es unter den Anbietern einige unseriöse Betriebe, die ihr Geld mit Abofallen verdienen. Wenn Sie davon betroffen sind, kontaktieren Sie Ihre erfahrene Kanzlei für Internetrecht in Duisburg. Wir helfen Firmen in unserer Heimatstadt und bundesweit. Profitieren Sie von unserer Kompetenz und unserer Hartnäckigkeit!

Abofallen in Duisburg und bundesweit: Tricks unseriöser Firmen

Das Grundprinzip ist bei sämtlichen Abofallen dasselbe: Anbieter binden Kunden extrem lange an Verträge. Das kann beim Erstabschluss des Hauptvertrags erfolgen. Häufig nutzen diese Betriebe aber später abgeschlossene Zusatzvereinbarungen. Unternehmen in Duisburg oder bundesweit buchen zum Beispiel zu einem Webhosting-Vertrag Extras wie die Pflege von Facebook-Fanpages und Accounts bei Google-My-Business. Oder sie beauftragen eine Webagentur für die Erstellung einer Homepage und buchen anschließend Leistungen der Suchmaschinenoptimierung hinzu. Diese Zusatzvereinbarungen verlängern den Hauptvertrag in vielen Fällen um bis zu 48 Monate, ohne dass es den gewerblichen Kunden bewusst ist. Als Spezialisten für das Internetrecht wissen wir, dass sich diese unseriösen Geschäftsmodelle zunehmend verbreiten.

Kosten vermeiden: Expertise im Internetrecht unverzichtbar

Laien haben keine Chance, diesen Verträgen zu entgehen. Die Anbieter stellen sich stur und ignorieren jeglichen Widerspruch. Diesem dreisten Vorgehen können Sie nur mit einer Anwaltskanzlei für Internetrecht wirkungsvoll begegnen. Wenden Sie sich bei dieser Problematik an Ihre versierten Anwälte in Duisburg. Das ist auch bundesweit per E-Mail und Telefon komfortabel möglich. Zuerst prüfen wir die Verträge auf den Inhalt und Verstöße gegen das Internetrecht. Wenn das Abo rechtswidrig ist, leiten wir alle erforderlichen Schritte ein. Wir nehmen in Ihrem Namen Kontakt mit der Firma auf und bestehen darauf, dass sie den Vertrag als gegenstandslos anerkennt und gegebenenfalls bereits gezahlte Beträge zurücküberweist. Wenn diese Korrespondenz keinen Erfolg zeitigt, setzen Ihre Experten für das Internetrecht Ihre Interessen vor Gericht durch.

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