Internet Systemvertrag

Internet Systemvertrag

Probleme bei einem Internet Systemvertrag: Erfahrener Rechtsanwalt hilft!
Im Web tummeln sich zahlreiche kleine und große Firmen, die gewerblichen und privaten Kunden umfangreiche Homepage-Leistungen bieten. Angebote mit einer Vielzahl an Einzelleistungen nennen sich Internet Systemvertrag, die Pakete unterscheiden sich zum Beispiel von einem bloßen Webhosting-Vertrag. Typische Bestandteile dieser Leistungspakete sind das Hosting der Homepage, die Gestaltung der Website, SEO-Maßnahmen, IT-Support und die Registrierung von Domains. Grundsätzlich können sich diese All-inclusive-Angebote als vorteilhaft erweisen, allerdings agieren in diesem Sektor einige zweifelhafte Unternehmen. Viele Kunden in Duisburg und bundesweit beklagen sich über Abzocke. Lassen Sie sich das nicht gefallen, engagieren Sie einen profilierten Anwalt!
Internet Systemvertrag: So zocken Dienstleister Kunden in Duisburg und bundesweit ab
Eine verbreitete Masche beim Internet Systemvertrag sind Abofallen. Kunden binden sich langfristig an ein Unternehmen, ohne dass es ihnen bewusst ist. In der Regel erfolgt diese lange Vertragsbindung nicht mit dem Abschluss des Erstvertrags, sondern später mit angeblich kostenlosen Sonderleistungen. Ein klassischer Trick ist, kurz vor Ablauf des Vertrags ein gebührenfreies Extra wie SEO-Maßnahmen, Einträge in Branchenverzeichnisse oder ein Redesign anzubieten. Diese jeweilige Leistung ist tatsächlich gratis, Kunden in Duisburg und bundesweit schließen aber zugleich einen gebührenpflichtigen und lange dauernden Folgevertrag ab. Über diese Konsequenz informieren die Firmen versteckt in Klauseln oder überhaupt nicht. Eine weitere Methode unseriöser Anbieter ist, dass sie ihre Leistungsversprechen nicht einhalten. Die Umsetzung der vereinbarten Leistungen wie Webdesign oder SEO ist mangelhaft, Auftraggeber zahlen zu viel Geld für ein minderwertiges Resultat.
Strittige Rechtsfragen beim Internet Systemvertrag: Beauftragen Sie einen versierten Anwalt!

Ob Abofalle, mangelhafte Leistung oder ein anderes Problem mit einem Internet Systemvertrag: Die Anbieter beharren meist auf ihren Forderungen, Laien kommen dagegen nicht an. Es ist ein komplexes Rechtsgebiet, in dem es fortlaufend relevante Gerichtsurteile gibt. So hat der Bundesgerichtshof 2010 festgestellt, dass es sich bei einem Internet Systemvertrag meist um einen Werkvertrag handelt. Es besteht nur bei erfolgter Leistung ein Vergütungsanspruch und Auftraggeber können jederzeit kündigen. Vielleicht trifft das auch bei Ihrem Vertrag zu. Ihr fachkundiger Anwalt analysiert Ihren Fall in Duisburg und bundesweit eingehend und berät Sie gründlich!

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