Hilfe gegen Abzocke bei einer Firmenwebseite

Abzocke für eine Firmenwebseite – die Rechtsanwaltskanzlei Wachs hilft

Eine eigene Firmenwebseite ist für kleine, mittlere und große Unternehmen mittlerweile essenziell. Viele Dienstleister, wie beispielsweise die Euroweb Group und ihre Tochterunternehmen bieten diese Webseiten mit Full Service an. Immer wieder kommt es bei den abgeschlossenen Verträgen zu sehr langen Vertragslaufzeiten, die auf normalem Weg unkündbar erscheinen. Besonders ärgerlich sind dabei die anfallenden monatlichen Kosten für die Unternehmen, die nicht selten im dreistelligen Bereich liegen. Auf diese Abzocke von Firmen, die Unternehmern eine Firmenwebseite anbieten, hat sich die Rechtsanwaltskanzlei Wachs aus Gevelsberg spezialisiert und schon sehr viele Fälle gegen diese Internetdienstleister erfolgreich abgeschlossen.

Langfristige Verträge sind Werkverträge und dadurch kündbar

Die Rechtsanwaltskanzlei Wachs wird immer wieder von Mandanten angesprochen, die mit diesem Unternehmen oder anderen Dienstleistern Verträge für eine Firmenwebseite abgeschlossen haben. Die Mandanten fragen sich selbstverständlich, ob diese langfristigen Verträge vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden können. Außerdem möchten die Mandanten wissen, welche Kosten bei einer Kündigung auf sie zukommen. Obwohl der BGH die geschlossenen Verträge mit den Dienstleistern als Werkverträge einordnet, gestaltet sich die Kündigung immer wieder sehr schwierig und wird oftmals zu einem sehr langwierigen Prozess. Wenn Sie der Meinung sind, dass der geschlossene Vertrag für Ihre Firmenwebseite reine Abzocke ist, können Sie sich gerne an die Rechtsanwaltskanzlei Wachs aus Gevelsberg wenden.

Anfechten, kündigen, widerrufen – eine Rechtsanwaltskanzlei hilft

Falls Sie bei der Euroweb Group, einer Tochtergesellschaft oder einem anderen Dienstleister einen Vertrag für eine Firmenwebseite abgeschlossen haben, sollten Sie sich rechtlichen Beistand suchen. Besonders dann, wenn Sie der Meinung sind, dass der Vertrag reine Abzocke ist und Sie daher den Vertrag kündigen, anfechten oder widerrufen möchten. Auch wenn Sie von einem Vertrag zurücktreten möchten, ist die Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwalts ein klarer Vorteil. Die Rechtsanwaltskanzlei Wachs prüft, ob der Vertrag für die Webseite ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Es wird ebenfalls geprüft, ob die Ansprüche, die gegen Sie geltend gemacht wurden, berechtigt sind. Sollten Sie den Vertrag erst kürzlich abgeschlossen haben, ist Eile geboten. Es gibt die Möglichkeit, vom Vertrag für die Firmenwebseite zurückzutreten.

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