Folgevertrag Webseite

Bundesweit Hilfe bei unerwünschtem Folgevertrag über Ihre Webseite

Den für den eigenen Geschäftszweig passenden und die eigenen Vorstellungen richtig ins Bild setzenden Internetdienstleister zu finden, gleicht oft der Suche nach der Nadel im Heuhaufen. Geraten Sie und Ihr Unternehmen bei der Gestaltung oder Betreuung Ihrer Webseite an eines der bundesweit agierenden schwarzen Schafe der Branche, besteht schnell die Gefahr, dass Sie einen unerwünschten, d. h. mit unnötigen Kosten und von Ihnen nicht gewollter Vertragsdauer verbundenen Folgevertrag über Ihre Webseite am Hals haben.

Die Masche bei einem solchen Folgevertrag folgt bundesweit meist dem gleichen Muster:

Sie haben einen Vertrag über die Erstellung Ihrer Webseite abgeschlossen, Ihre Seite ist online und Ihr Unternehmen läuft. Zu verbessern gibt es jedoch immer etwas. Der Außendienstmitarbeiter Ihres Internetdienstleisters bzw. Ihr Kundenbetreuer bieten Ihnen daher vielleicht an, eine SSL-Basis-Verschlüsselung zu integrieren. Auch eine Aktualisierung oder die Überarbeitung des Layouts, ein zusätzliches Design wären für Sie vielleicht sinnvolle Vorschläge. Immer gehen Sie jedoch davon aus, dass eine Ergänzung oder eine zusätzliche Leistung für Ihre Website angeboten wird, nicht jedoch ein vollständiger Neuvertrag zu anderen Konditionen bzw. ein Folgevertrag über Ihre Webseite mit neuer, längerer Laufzeit.

Die Formulierungen in den sog. Allgemeinen Vertragsbedingungen sind im Folgevertrag für Sie jedoch missverständlich, oft undurchsichtig und in der Regel so geschickt formuliert, dass Sie sich ohne ausgewiesene juristische Kompetenz auf diesem Geschäftsfeld im Kleingedruckten regelrecht verheddern können. Oft bemerken Sie eine nicht gewollte Laufzeit- oder Vertragsverlängerung erst, wenn Sie unter Hinweis auf den Folgevertrag mit Kosten und Zahlungsaufforderungen konfrontiert werden, mit denen Sie bis dato gar nicht gerechnet haben. Dies macht sich die Gegenseite zunutze, indem sie auf dem Bestehen eines Sie unnötig und vor allem ungewollt bindenden Folgevertrages pocht und Sie gezielt unter Druck setzt, diesen „Folgevertrag“ zu erfüllen.

Als langjährig erfahrener und spezialisierter Rechtsanwalt helfe ich Ihnen gerne bundesweit, wenn Sie sich „plötzlich“, d. h. für Sie überraschend und ohne sich dessen in seiner Konsequenz bewusst zu sein, in einem unerwünschten Folgevertrag über Ihre Webseite wiederfinden.

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