Abzocke im Internet

Abzocke im Internet

Abzocke mit Internetsystemverträgen läuft längst im großen Stil und ist kein Einzelphänomen.
Eine bekannte Betrugsmasche ist das Anbieten von Gratisleistungen wie z.B. der Erstellung einer kostenlosen Webseite, verbunden mit einem Serviceverträge, so passiert es, dass einem ein paar Wochen später Rechnungen ins Haus flattern und die Webseite somit nicht als kostenlos angesehen werden kann.  Leider gilt das 14-tägige Widerrufsrecht nur für Verbraucher, aber nicht für Sie als Unternehmer.
Doch im Internet kursieren auch bundesweit Knebelverträge im Bereich Webseitenerstellung. Die Leistungen und die Preise stehen oft in keinem guten Verhältnis. Doch auf der Website dieser Anbieter sucht man vergeblich oder nur unter großen Umständen das Kleingedruckte mit den unrechtmäßigen Klauseln. Da sich aber auf dem Markt der Webseiten von Jahr zu Jahr ändern, machen langfristige Verträge keinen Sinn. Firmen und Laien werden Opfer solcher Abzocke und wissen sich keinen Rat mehr.
Bei einer anderen Art der Abzocke werden kleinen und mittelständischen Unternehmen bundesweit Einträge in Branchenbücher angeboten. Diese Einträge finden sich dann auf unbedeutenden Websites wieder, aber es werden jährlich Gebühren fällig.

Bei Unklarheiten, ob Sie einer Abzocke im Internet ausgesetzt sind und ob Sie einem Betrug zum Opfer gefallen sind, sollten Sie sich an den Anwalt Wachs wenden. Unsere Rechtsanwaltskanzlei bietet ihre Dienste bundesweit an. Scheuen Sie Sich nicht, Rat und Hilfe einzuholen.

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