Ich möchte mich kurz vorstellen:
Mein Studium der Rechtswissenschaften habe ich an der Ruhr-Universität Bochum mit dem 1. Juristischen Staatsexamen abgeschlossen.
Im Anschluss daran folgte der Juristische Vorbereitungsdienst auf das 2. Juristische Staatsexamen am Landgericht Dortmund.
Bereits während dieser Zeit arbeitete ich für eine Kanzlei in Hamm im Dezernat für Arbeitsrecht.
Nach erfolgreichem Abschluss des 2. Juristischen Staatsexamens vor dem OLG Hamm erhielt ich im Februar 2004 meine Zulassung zum Rechtsanwalt und war zunächst in einer mittelständischen Kanzlei in Herne als angestellter Rechtsanwalt tätig. Dort betreute ich verantwortlich das Dezernat für Wirtschaftsrecht. Zudem schloss ich in dieser Zeit den Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht sowie den Fachanwaltslehrgang für Insolvenzrecht erfolgreich ab.
Im Februar 2006 habe ich meine eigene Kanzlei zunächst in Gelsenkirchen gegründet und meine Tätigkeit im Bereich des Anzeigenrechtes sowie des Internetrechtes weiter ausgebaut.
Während dieser Zeit arbeitete ich zusätzlich ca. 2 ½ Jahre für einen Wettbewerbsverband und unterstützte diesen im Kampf gegen unlautere Geschäftsmethoden (u.a. unverlangte Werbeanrufe, so genannte ColdCalls sowie unverlangte Faxwerbung).
Im November 2012 habe ich meinen Kanzleisitz nach Duisburg (Rumeln-Kaldenhausen) verlegt.
Seit Oktober 2021 befindet sich mein Kanzleisitz in Gevelsberg.
Ich vertrete Sie – ggf. in Kooperation mit meinem langjährigen Netzwerk – in allen juristischen Belangen; Schwerpunkte meiner Tätigkeit sind:
• Opferschutz für Privatpersonen, Kleingewerbe (Gewerbetreibende, Freiberufler, Kleinunternehmen) und Mittelstand bei
– unverlangter Telefon-, Fax- und E-Mailwerbung (Spam)
– Abofallen im Internet und bei Faxwerbung etc.
– Forderungen zweifelhafter Werbe- und Anzeigenverlagen
– Adressbuch-Schwindel
• Abwehr von Forderungen unseriöser Internet-Dienstleistungen (wie die vermeintlich kostenlose Erstellung von Internetseiten bei Internet-System-Verträgen oder Partnerschaftlichen Vereinbarungen; Stichwort: „Referenzkundenmasche“) inklusive ggf. Rückforderung bereits gezahlter Beträge
• Arbeitsrecht
– Kündigungen
– Abmahnungen
– Zeugnisse
– Abfindung
– Sonstige arbeitsrechtliche Probleme
• Mietrecht
– Kündigungen
– ausbleibende Mietzinszahlungen
– Probleme mit Mietnomaden
– ausufernde Nebenkosten
– zweifelhafte Modernisierungsumlagen
– Probleme bei Kautionszahlungen
Oftmals werden Gewerbetreibende und Freiberufler durch unverlangte telefonische Werbung aus ihrer Arbeit herausgerissen und müssen sich sodann gezwungenermaßen zunächst mit dem Anliegen des Anrufers auseinandersetzen. Hierbei kann der Anrufer beispielsweise sein Produkt anpreisen und versuchen, dem Angerufenen seine Ware/Dienstleistung am Telefon zu verkaufen oder es werden Faxe geschickt mit der Bitte, „nur mal eben die Adresse“ zu kontrollieren und zurückzufaxen etc.. Manche Unternehmen versprechen am Telefon kostenlose Leistungen, beispielsweise die Erstellung einer kostenlosen Homepage für vermeintliche „Referenzkunden“ oder „ausgewählte Partnerunternehmen“ und versuchen, für einen Außendienstmitarbeiter einen Termin zu vereinbaren. Derartige Werbung ist regelmäßig nicht erlaubt. Handelt es sich bei dem Angerufenen um einen Verbraucher, bedarf es der vorherigen ausdrücklichen Einwilligung in genau diese Art der Werbung; handelt es sich um einen „sonstigen Marktteilnehmer“ (Gewerbetreibenden/Freiberufler) bedarf es zumindest einer mutmaßlichen Einwilligung des Angerufenen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor – beweisbelastet hierfür ist der Anrufer – liegt eine unzumutbare Belästigung vor, gegen die jedem Angerufenen individualrechtliche Unterlassungsansprüche zustehen. Hier spielen auch datenschutzrechtliche Erwägungen eine nicht unbedeutende Rolle. Betroffene wissen nur allzu gut, wie nervenaufreibend derartige unverlangte Werbeanrufe (ColdCalls) sind und wie Zeit aufwändig es ggf. ist, sich mühsam wieder seiner vorherigen Arbeit zu widmen. Zu meinem Leistungsspektrum zählen daher u.a. auch die
• Abwehr ‚belästigender Werbung (Spam) in Form von Anrufen, Emails oder Faxen
• Abzocker-Forderungen, beispielsweise von Adressbuch-Schwindlern oder Internet-Abo fallen-Betreiber
Soweit Sie bereits (teilweise) Zahlungen an diese Firmen geleistet haben, erörtere ich ausführlich mit Ihnen, ob eine – ggf. gerichtlich durchzusetzende – Rückforderung der Beträge Sinn macht und/oder es eventuell zweckmäßiger ist, nur vermeintliche weitere Forderungen der Gegenseite abzuwehren.
Ich vertrete ausschließlich Geschädigte solcher Machenschaften (nur Opfervertretung).
Daneben fühle ich mich seit jeher dem Arbeitsrecht verbunden und bin auch auf diesem Fachgebiet seit langer Zeit tätig. So vertrete ich Sie gerichtlich und außergerichtlich beispielsweise in Kündigungsrechtsstreitigkeiten oder bei sonstigen arbeitsrechtlichen Problemen wie Fragen zur Abfassung von Zeugnissen etc..