Ungewollte Vertragsverlängerung bei Webseitenverträgen!

Wer einen Vertrag über eine Webseite eingeht, bindet sich damit häufig unabsichtlich an lange Vertragslaufzeiten, die so nicht gewollt waren. Dabei beschränkt sich die ungewollte Vertragsverlängerung eines über eine Webseite im Internet abgeschlossenen Vertrages heutzutage nicht mehr auf Vertragsgegenstände wie Telekommunikations- oder Mobilfunk-Dienstleistungen. Der kostenintensive Fehler der Vertragsunterzeichnung macht meist erst in Form einer Folgerechnung auf sich aufmerksam. Zeitaufwendige Diskussionen mit dem Anbieter der Website ohne anwaltlichen Beistand laufen unter diesen Bedingungen meist ins Leere.

Als ein bundesweit tätiger, auf Internet- und Vertragsrecht spezialisierter Anwalt hält Ihnen den Kopf frei von der unerquicklichen Vertragsgeschichte. Ich löse das Rechtsproblem auf Basis hoher Expertise schnell und wirtschaftlich für Sie.

Ungewollte Vertragsverlängerung – ein reversibles Ärgernis

Ganz gleich, ob Sie auf einen neuen Webseitenvertrag oder eine Verlängerung wissentlich oder unwissentlich eingegangen sind, ich helfe Ihnen gerne!
Eine für den Kunden ungewollte Vertragsverlängerung ist auch im Internet nicht des Kaufmannes feine Art. Deshalb gibt es rechtliche Möglichkeiten, die Ihnen den Ausstieg aus dem Vertrag eröffnen.

Eine ungewollte Vertragsverlängerung ruft nach zeitnaher Beendigung

Bitte zögern Sie nicht, mich für einen Termin zu einem ersten Beratungsgespräch zu kontaktieren! Wir schauen uns die Webseite und Ihren Vertrag an und besprechen gemeinsam das weitere Vorgehen. Der Rechtsstreit um die ungewollte Vertragsverlängerung muss zur Klärung nicht zwingend vor Gericht enden. Die Erfahrung zeigt, dass sich einige Anbieter der Verwerflichkeit ihrer „Knebelverträge“ bewusst sind. Sie haben aus Gründen des Firmen-Images ein Eigeninteresse daran, die strittige Angelegenheit außergerichtlich zu klären.

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