· Keine Ansprüche aus behauptetem Folgevertrag: Euroweb (Gf. Fratzscher) scheitert krachend vor LG Ellwangen

· LG Stuttgart: Keine Ansprüche für Stuttgarter Zeitung OnlineService (Gf. Fratzscher)
Rechtsanwalt
Thorsten Wachs
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Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei – so sagt eine alte Volksweisheit.

Internetbetrug unterschiedlichster Ausgestaltungen sowie Abzocke rund um das Internet und die Erstellung einer Homepage etc. nehmen leider immer mehr überhand. Häufig fühlt man sich den Machenschaften eines Internetdienstleisters, eines Werbeverlages oder einer Vermietungsgesellschaft unterlegen und ausgeliefert, weil diese alle Tricks zu beherrschen scheinen. Sie haben Probleme mit Anzeigenverlagen, haben einen Internet-System-Vertrag unterschrieben (beispielsweise bei der Euroweb Internet GmbH, der Euroweb Deutschland GmbH, der Madsack Online-Service GmbH & Co.KG, der United Media AG, der STUTTGARTER ZEITUNG Online-Service GmbH, der WN Online-Service GmbH & Co.KG) oder sind in eine Abofalle getappt? In der United Media AG sind nach und nach diverse andere Firmen aufgegangen wie die Webstyle GmbH, die Ruhrgebiet Online Services GmbH und die Internet Online Media GmbH.

Oder haben Sie vielleicht nachträglich eine „Vereinbarung“ für „Redesign“, „Neugestaltung“, „SSL Basic“, „YourRate“, „QR-Code“, „Online-Redaktion“ oder „Google My Business“ etc. unterzeichnet und die Gegenseite behauptet nunmehr einen Folgevertrag mit erneuter 48monatiger Laufzeit sowie erheblichen Kosten, von denen Sie nichts wussten und Sie fühlen sich betrogen? Ich helfe Ihnen, sich gegen solche Machenschaften zu wehren! Eine Verteidigung insbesondere gegen diese „Folgeverträge“ ist mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgreich.

Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

3 gute Gründe, mich zu kontaktieren:

1. Sie bekommen eine kompetente und individuelle Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt, der sowohl regional als auch bundesweit tätig ist!

Das Recht ist zu vielfältig, als dass ein einzelner Rechtsanwalt sämtliche Rechtsgebiete kompetent und umfassend bearbeiten könnte. Aus diesem Grunde habe ich mich auf Streitigkeiten aus dem Recht der Werbeanzeigen, Internet-System-Verträge („Partnerschaftliche Vereinbarungen“), Abofallenbetreiber etc. spezialisiert. Regelmäßig stehe ich Ihnen für Ihre Fragen kurzfristig persönlich zur Verfügung und nehme mir ausreichend Zeit für Sie.

2. Ich verfüge über langjährige gerichtliche und außergerichtliche Erfahrung im Umgang mit mehr oder weniger seriösen Internetanbietern, Internetseitenerstellern sowie Werbeverlagen und kann hierbei auf zahlreiche erfolgreich geführte Gerichtsverfahren bis hin zum Bundesgerichtshof verweisen.

So wies der Bundesgerichtshof alle 12 Revisionen der Euroweb Internet GmbH bzw. der identisch agierenden Webstyle GmbH gegen Urteile des LG Düsseldorf und des LG Darmstadt zurück, in denen die Gewerbetreibenden erst- und zweitinstanzlich von hier vertreten worden sind.

BGH, Urteil vom 24.03.2011, VII ZR 146/10 (Revision Euroweb zurückgewiesen)
BGH, Urteil vom 24.03.2011, VII ZR 134/10 (Revision Euroweb zurückgewiesen)
BGH, Urteil vom 24.03.2011, VII ZR 135/10 (Revision Euroweb zurückgewiesen)

BGH, Urteil vom 24.03.2011, VII ZR 111/10 (Revision Euroweb zurückgewiesen)
BGH, Urteil vom 24.03.2011, VII ZR 164/10 (Revision Euroweb zurückgewiesen)
BGH, Urteil vom 28.07.2011, VII ZR 45/11 (Revision Euroweb zurückgewiesen)BGH, Urteil vom 28.07.2011, VII ZR 223/10 (Revision Webstyle zurückgewiesen)
BGH, VII ZR 43/11 (Revision von Euroweb zurückgenommen; Kosten Euroweb)
BGH, VII ZR 44/11 (Revision von Euroweb zurückgenommen; Kosten Euroweb)
BGH, VII ZR 208/10 (Revision von Euroweb zurückgenommen; Kosten Euroweb)
BGH, VII ZR 186/10 (Revision von Euroweb zurückgenommen; Kosten Euroweb)
BGH, VII ZR 133/10 (Verfahren zurückverwiesen; Kosten Euroweb)

3. Ziel meiner anwaltlichen Tätigkeit ist stets, das Optimum für Sie zu erreichen. Dafür kämpfe ich!

Ob das Optimum in einer kurzfristigen außergerichtlichen Lösung liegt oder eventuell eine gerichtliche Auseinandersetzung geführt werden muss, ist individuell nach den Gegebenheiten des Einzelfalles und in enger Abstimmung mit dem Wünschen des Mandanten zu entscheiden.

Das deutsche Recht räumt der Dispositionsfreiheit der Vertragsparteien (so genannte Vertragsfreiheit) zu Recht einen weiten Spielraum ein. Ein fairer und ausgewogener Umgang der Vertragsparteien ist hierbei ein maßgeblicher Aspekt eines funktionierenden Wirtschaftssystems. Dass eine Vertragspartei hierbei ihre Interessen umfassender zu berücksichtigen versteht als die andere Vertragspartei, liegt in der Natur der Sache. Wenn jedoch der Vertragspartner — zumeist der wirtschaftlich Stärkere – das Recht über Gebühr zu seinen Gunsten strapaziert (zumal, wenn dies mit einer gewissen Regelmäßigkeit geschieht und eine Vielzahl Betroffener sich abgezockt fühlt), ist es das gute Recht jedes Einzelnen, sich hiergegen zur Wehr zu setzen. Hierbei stehe ich sowohl Verbrauchern als auch Gewerbetreibenden und Freiberuflern mit all meiner Erfahrung und meinem Fachwissen zur Seite, die auf Drückerkolonnen und/oder sonstige falschen Versprechungen gut geschulter Außendienstmitarbeiter hereingefallen sind. Ich berate und vertrete Mandanten bundesweit vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.

Auf Grund meines langjährig sehr gut ausgebauten Netzwerkes bin ich in der Lage, fachbereichsübergreifend tätig zu werden.

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Gut

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